Katja
Ich erinnere mich noch sehr genau an eine extrem kränkende Erfahrung, die meine Mutter machen musste, als sie nach 2000 in Pension ging. Sie war Lehrerin und Schulleiterin, musste sich mit weit über 50 noch Prüfungen unterziehen, um wie ihren West-Kollegen adäquat befördert werden zu können. Mal davon abgesehen, dass es ziemlich entwürdigend war, über 30 Jahre Erfahrung als Lehrkraft anzuzweifeln, weil jemand diese 30 Jahre im Osten gearbeitet hatte, war es dann die Krönung, als sie mit 65 pensioniert wurde. Man hat ihre Pension um einen sog. „Ruhensbetrag“ gekürzt, von dem auch Verwaltungs-Fachanwälte nicht erklären konnten, worauf der beruht. Und als sie dann beim zuständigen Landesverwaltungsamt nachfragte, wurde ihr original geantwortet „Sagen Sie doch gleich, dass Sie am 3.Oktober 1990 im Osten gelebt haben!“. Damit war die Sache erledigt und sie empfindet es bis heute als Ost-Stigmatisierung. Ich kann es ihr nicht verdenken, denn während ich 1990 20 Jahre alt war und noch zwei neue Ausbildungen gemacht habe, war meine Mutter damals 50. Im Übrigen nicht das einzige Mal, dass ich in Gesetzen gelesen habe, dass es für bestimmte Dinge darauf ankam, wo man am 3.10.1990 seinen Wohnsitz hatte.